AGB


Mit der Verwendung eines Angebots oder Teilinformationen aus einem Angebot der Firma »wohnberaten – Immobilienservice + Architektur« erkennt der Empfänger die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Haftungsausschuss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch den Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen, sind Ansprüche aus letzterem bis spätestens einem Jahr nach Ende der verursachenden Aktivitäten schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind die Ansprüche verjährt.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt.Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz – mindestens in Höhe der entgangenen Provision – zu zahlen.

3. Vorkenntnis

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

4. Maklerprovision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis für das Objekt zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen. (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.). Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des Kaufvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald der Vertrag mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten zustande gekommen ist und/oder der Makler den Vertragsabschluss vermittelt hat. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Die Provision ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten.

Die Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

4.1 Verkauf von EFH und ETW

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist dem Auftragnehmer vom Käufer eine Provision in Höhe von 2,38 % des Kaufpreises (inkl. der gesetzlichen MwSt.) zu zahlen.Weiterhin zahlt der Auftraggeber (Verkäufer) dem Auftragnehmer ebenfalls nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages eine Maklerprovision in Höhe von 2,38% des Kaufpreises (inkl. der gesetzlichen MwSt.).

4.2 Verkauf von MFH

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist dem Auftragnehmer vom Käufer eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises (inkl. der gesetzlichen MwSt.) zu zahlen.Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer im Falle der Vermarktung eines MFH keine Provision.

Die Provision beträgt 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer und sie ist bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig und verdient. Bei Vermietung berechnen wir das 2,38 fache der Nettomiete bzw. bei Verpachtung das 3,57 fache der Nettopacht incl.19% MwSt. Bei Mietvertragsabschluss bzw. Pachtvertragsabschluss ist dieser Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

4.3 Vermietung

Bei Vermietung berechnen wir das 2,38-fache der Nettomiete bzw. bei Verpachtung das 3,57-fache der Nettopacht incl.19% MwSt. Bei Mietvertragsabschluss bzw. Pachtvertragsabschluss ist dieser Betrag sofort zur Zahlung fällig.

5. Reservierungen

Bei Reservierung von Immobilien, die zum Verkauf angeboten sind, nehmen wir 1% der Verkaufssumme als Sicherheitsgebühr, die bei Vertragsabschluss angerechnet wird.

6. Beurkundung

Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Die Provisionsvereinbarung wird in den Kaufvertrag aufgenommen.

7. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle eventuell unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe

Ihre Räume.
Unsere Ideen.

Immobilien verkaufen mit wohnberaten